Familienrecht

Sie und/oder Ihr Partner möchten sich scheiden lassen? Sie benötigen rechtliche Beratung in Sachen Unterhalt oder Sorgerecht?

Scheidung – Trennung und Neuanfang!

Obwohl bei der Eheschließung niemand daran denkt oder es gar wünscht - Ehepartner können sich auseinander leben. Das Vorhaben sich auf Lebenszeit zu binden wird durch die Trennung jäh beendet und manchmal ist eine Scheidung die letzte Möglichkeit. Die Trennung ist der erste Schritt. Doch die Ehe ist erst geschieden, wenn dies durch Beschluss des Familiengerichts ausgesprochen wird. Der Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt gestellt werden. Aus diesem Grund braucht jedenfalls derjenige Ehegatte zwingend einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Bei der Beendigung der Ehe ist an vieles zu denken und es ergeben sich viele Fragen. Die emotionale Bewältigung einer Scheidung ist nicht einfach, umso wichtiger ist daher, dass Ihr Anliegen ernst genommen wird und Sie sich entsprechend aufgehoben fühlen. Wir informieren Sie gerne in einer ersten Beratung über den Ablauf und die Kosten des Scheidungsverfahrens. Oder wollen Sie die Scheidung so einfach und unkompliziert wie möglich hinter sich bringen? Ein persönlicher Besuch beim Anwalt ist für Sie entbehrlich? Dann nutzen Sie unser Online-Scheidungsformular! Damit sparen Sie Zeit und Geld und erreichen, dass Ihr Scheidungsantrag schnellstmöglich bei Gericht eingeht.

Sorgerecht – zwischen den Stühlen!

Im Zusammenhang mit der Scheidung und Trennung entstehen bei den Ehepartnern oft Ängste und Fragen betreffend die gemeinsamen Kinder und das Sorgerecht. Den Eltern steht die Sorge über Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, zum Beispiel über Umzug an einen anderen Wohnort, Schulwechsel, Operationen, Religion etc., gemeinsam zu. Daran ändert auch nach der Trennung und Scheidung nichts, solange von keinem Elternteil ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt wird oder wenn wegen Gefahr für das Kindeswohl eine Sorgeregelung erforderlich ist. Das alleinige Sorgerecht kann bei Gericht beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass dieses dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Wann dies der Fall ist, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und welche Besonderheiten in einem Sorgerechtsverfahren zu beachten sind, können wir durch die besondere Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht bestens einschätzen und beurteilen. Das familiengerichtliche Verfahren in Sorgerechtsfragen sollte ohne Verzögerung durchgeführt werden, um eine Entlastung der mit der Scheidungssituation konfrontierten Kinder zu erreichen. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Unterhalt – eine Frage des Geldes!

Der Unterhalt, der im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zu zahlen ist, ist in verschiedene zeitliche Phasen zu unterteilen.

  • Unterhalt während des Bestehens der Ehe – Familienunterhalt
  • Unterhalt während der Trennungszeit – Trennungsunterhalt
  • Unterhalt nach der Scheidung – Ehegattenunterhalt und Unterhalt wegen Kindesbetreuung

Daneben bestehen Unterhaltsansprüche nicht nur unter Ehegatten, getrennt Lebenden oder Geschiedenen und deren Kindern, sondern auch unter Verwandten. Zu nennen sind:

  • Unterhalt Mütter nichtehelicher Kinder
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Betreuungsunterhalt (Unterhalt für Kind nach Trennung aus ehelicher oder nichtehelicher Lebenspartnerschaft)

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Unterhalt besteht, bestimmt sich hauptsächlich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Bei Rechtsstreitigkeiten über gesetzliche oder vertragliche Unterhaltspflichten verfügen wir mit dem Fachanwalt für Familienrecht über besondere Qualifikationen und Kenntnisse.