Opfervertretung
Auch als Opfer einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, sich neben dem Täter aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Es besteht beipielsweise die Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten, ein Adhäsionsverfahren (Klärung von Schadenersatzansprüchen bereits im Strafverfahren) anzustreben oder sich als Zeuge eines Zeugenbeistandes zu bedienen. Darüber steht Ihnen in vielen Fällen die Möglichkeit einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu stellen zu.
Gerne stehen wir Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite, beraten über die verschiedenen Vorgehensweisen, setzen diese gemeinsam mit Ihnen um und begleiten Sie durch das Verfahren.