Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Rechtsgeschäfte des alltäglichen Lebens und alle Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen und auch Unternehmen. Daher spricht man auch vom Privatrecht oder Bürgerlichen Recht. Besonders relevant sind vertragsrechtliche Angelegenheiten und die aus diesen ggf. folgenden Zahlungsansprüche, Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche. Wir beraten und vertreten Sie hierbei auch in ganz alltäglichen Situationen: Wie zum Beispiel zivilrechtliche Ansprüche bei einer kaputten Waschmaschine, Sofa mit Mängeln, etc.
Umfasst sind u.a. folgende Aspekte:
- Kaufrecht (Kaufverträge, kaufvertragliche Streitigkeiten)
- Gewährleistungsrecht
- Prüfung von Verträgen
- Entwurf von Vereinbarungen
- Schadensersatz
- Fragen der Verjährung von Ansprüchen